Rechtsprechung
   BGH, 25.02.1986 - X ZB 14/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,6655
BGH, 25.02.1986 - X ZB 14/85 (https://dejure.org/1986,6655)
BGH, Entscheidung vom 25.02.1986 - X ZB 14/85 (https://dejure.org/1986,6655)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 1986 - X ZB 14/85 (https://dejure.org/1986,6655)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,6655) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vertretungsmangel - Ladung - Verlegungsantrag - Mangel der gesetzlichen Vertretung vor dem Bundespatentgericht - Fristversäumung des Antrag zur Vertagung der Verhandlung - Mögliche Vertretung durch einen Sozius bei Krankheit eines Kollegen - Wiedereinsetzung in den ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 1318
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.07.1965 - Ia ZB 3/64
    Auszug aus BGH, 25.02.1986 - X ZB 14/85
    Sie erfassen diejenigen Fälle, in denen für eine Partei ein unberufener Dritter gehandelt hat, eine prozeßunfähige Partei im Verfahren selbst aufgetreten ist oder ein nicht Parteifähiger das Verfahren betrieben hat (BGH GRUR 1966, 160; Stein-Jonas, ZPO 20. Aufl. § 551, Rdn. 16 ff).

    Eine im wesentlichen gleiche Situation ist auch dann gegeben, wenn eine Partei überhaupt nicht zu einem Verfahren hinzugezogen wurde (BGH NJW 1984, 494), oder wenn sie zur mündlichen Verhandlung nicht geladen wurde und deshalb den Termin nicht wahrgenommen hat (BGH GRUR 1966, 160; BVerwGE 66, 311).

  • BGH, 19.11.1981 - III ZR 85/80

    Schuldhaftigkeit der Säumnis bei Ablehnung eines Vertagungsantrags

    Auszug aus BGH, 25.02.1986 - X ZB 14/85
    Das Vertrauen auf den Erfolg ihres Antrags ist noch keine Entschuldigung für die Versäumung eines Termins (BGH VersR 1982, 268).
  • BGH, 05.05.1982 - IVb ZR 707/80

    Nichtigkeitsklage wegen mangelnder Prozeßfähigkeit

    Auszug aus BGH, 25.02.1986 - X ZB 14/85
    Die genannten Vorschriften bezwecken den Schutz der Parteien (Beteiligten), die ihre Angelegenheiten im Prozeß (Verfahren) nicht verantwortlich regeln konnten oder denen die Handlungen vollmachtloser Vertreter nicht zugerechnet werden dürfen (BGHZ 84, 24, 28).
  • BVerwG, 01.12.1982 - 9 C 486.82

    Verletzung der Rechte eines Verfahrensbeteiligten durch die Durchführung einer

    Auszug aus BGH, 25.02.1986 - X ZB 14/85
    Eine im wesentlichen gleiche Situation ist auch dann gegeben, wenn eine Partei überhaupt nicht zu einem Verfahren hinzugezogen wurde (BGH NJW 1984, 494), oder wenn sie zur mündlichen Verhandlung nicht geladen wurde und deshalb den Termin nicht wahrgenommen hat (BGH GRUR 1966, 160; BVerwGE 66, 311).
  • BGH, 17.12.1968 - X ZB 7/68

    Tod des Inlandsvertreters

    Auszug aus BGH, 25.02.1986 - X ZB 14/85
    Der Senat hat sich bereits in einer Entscheidung vom 17. Dezember 1968 (BGHZ 51, 269 = GRUR 1969, 437 - Inlandsvertreter) mit der Frage befaßt, ob der Tod eines Inlandsvertreters nach § 16 PatG 1968 (jetzt § 25 PatG) zu einem Vertretungsmangel im Sinne des damaligen § 41 p Abs. 3 Nr. 3 (jetzt § 100 Abs. 3 Nr. 3 PatG) führt.
  • BGH, 28.06.1983 - KVR 7/82

    Bundeskartellamt - Beschwerdeverfahren - Beteiligung - Rechtsbeschwerdegrund

    Auszug aus BGH, 25.02.1986 - X ZB 14/85
    Eine im wesentlichen gleiche Situation ist auch dann gegeben, wenn eine Partei überhaupt nicht zu einem Verfahren hinzugezogen wurde (BGH NJW 1984, 494), oder wenn sie zur mündlichen Verhandlung nicht geladen wurde und deshalb den Termin nicht wahrgenommen hat (BGH GRUR 1966, 160; BVerwGE 66, 311).
  • BGH, 12.06.2012 - X ZA 3/11

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Fällen einer Entscheidung

    Dafür, dass der Antragsteller ohne sein Verschulden verhindert gewesen sein könnte, vor Beginn der Sitzung des Beschwerdesenats des Patentgerichts glaubhaft zu machen, dass er zu einer Teilnahme an der mündlichen Verhandlung nicht in der Lage sei, ist nichts geltend gemacht und auch sonst nichts ersichtlich (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 25. Februar 1986 - X ZB 14/85, BlPMZ 1986, 251 - Vertagungsantrag); die vom Antragsteller zu diesem Zweck übersandte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist jedenfalls bereits am 26. September 2011 ausgestellt worden.
  • BGH, 29.04.1986 - X ZB 19/85

    "Raumzellenfahrzeug II"; Berücksichtigung einer in einer Sitzungspause

    Der Senat verneint andererseits die Anwendung des § 100 Abs. 3 Nr. 3 PatG 1981, wenn eine ordnungsgemäß vertretene Partei es unterläßt, die an sich gegebenen Beteiligungsmöglichkeiten auch tatsächlich auszunutzen, z.B. trotz ordnungsgemäßer Terminsladung im Vertrauen auf den Erfolg eines Verlegungsantrags, den Termin nicht wahrnimmt (BGH, Beschl. vom 25. Februar 1986 - X ZB 14/85).
  • BPatG, 19.02.2019 - 12 W (pat) 25/17
    Dies gilt selbst dann, wenn der Vertreter im Vertrauen darauf, dass der Termin verlegt würde, an dem Termin nicht teilgenommen haben sollte (vgl. BGH X ZB 14/85).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht